AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Feuro UG – Abschleppdienst Rotte
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Feuro UG – Abschleppdienst Rotte, insbesondere für Abschlepp-, Bergungs-, Transport- und Pannenhilfedienste. Sie gelten gegenüber Privatpersonen (Verbrauchern), Unternehmen (Gewerbekunden), Versicherungen sowie öffentlichen Auftraggebern, wie Polizei und Ordnungsbehörden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
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mündliche oder schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber,
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oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. Überlassen des Fahrzeugs zur Abschleppung/Bergung).
Bei Beauftragungen durch Dritte (z. B. Polizei, Versicherung, Hausverwaltung) gilt der Auftraggeber als Vertragspartner, der die Kosten übernimmt, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
3. Leistungsumfang
Die Feuro UG – Abschleppdienst Rotte bietet folgende Leistungen an:
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Abschleppen von Fahrzeugen aller Art
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Bergen nach Unfällen oder technischen Defekten
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Fahrzeugtransporte (auch Langstrecke)
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Pannenhilfe
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Abschleppen im Auftrag von Behörden (z. B. Polizei, Ordnungsamt)
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Sicherstellung und Verwahrung von Fahrzeugen
4. Preise und Zahlungsbedingungen
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Die Preise richten sich nach unserer aktuellen Preisliste oder einer individuell vereinbarten Pauschale. Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagseinsätze können anfallen.
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Alle Preise verstehen sich brutto inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
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Sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.
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Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Geltendmachung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) vor.
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Bei behördlich veranlasstem Abschleppen gelten die vertraglichen Regelungen mit der jeweiligen Behörde.
5. Haftung
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Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Für Schäden, die durch Mängel oder den technischen Zustand des abzuschleppenden Fahrzeugs entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
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Bei höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Streik) oder Einwirkungen Dritter haften wir nicht.
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Eine Versicherung gegen Transportschäden besteht; darüber hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Stand- und Verwahrkosten
Wird ein Fahrzeug auf unserem Betriebshof abgestellt, entstehen ab dem dritten Kalendertag nach dem Abschleppvorgang Verwahrkosten. Diese richten sich nach unserer jeweils gültigen Preisliste.
7. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
Die Feuro UG – Abschleppdienst Rotte hat ein gesetzliches Pfandrecht an dem abgeschleppten Fahrzeug zur Sicherung aller fälligen Forderungen aus dem Auftrag.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Zugang zum Fahrzeug zu ermöglichen, insbesondere durch Überlassen von Schlüsseln, Fernbedienungen oder Freigabe durch Dritte (z. B. Polizei).
Falsche oder unvollständige Angaben können zur Verweigerung der Leistung oder zur Berechnung zusätzlicher Kosten führen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verwendet und gemäß den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Feuro UG – Abschleppdienst Rotte.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.